TSV Neuenstein 1881 e.V.

Einstellung des Fußball-Spielbetriebs

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsverantwortliche,
am gestrigen Tag haben Bund und Länder weitere sehr einschneidende Maßnahmen beschlossen,
um die explosionsartige Verbreitung des Corona-Virus zu stoppen. Die vereinbarten Beschränkungen
zielen darauf ab, die persönlichen Kontakte um 75 Prozent zu reduzieren und sollen am kommenden
Montag, 2. November 2020, in Kraft treten. Im Amateurfußball wird ab diesem Zeitpunkt bis Ende
November ein Spielbetrieb rechtlich nicht mehr zulässig sein.
Vor diesem Hintergrund haben die drei baden-württembergischen Fußballverbände beschlossen, den
gesamten Spielbetrieb der Herren, der Frauen sowie der Jugend von der Oberliga Baden-
Württemberg abwärts mit sofortiger Wirkung auszusetzen und ein Spielverbot zu verhängen, das
zugleich auch Pokal- und Freundschaftsspiele erfasst. Die Entscheidung erfolgt bewusst bereits vor
der rechtlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse und aufgrund der sehr eindringlichen
Appelle der Bundes- und Landesregierung. Insbesondere Ministerpräsident Winfried Kretschmann
betonte, dass alle nicht notwendigen Kontakte bereits jetzt und insbesondere am Wochenende
unterbleiben sollen. Dieser Aufforderung leistet der Amateurfußball in Wahrnehmung seiner
gesellschaftlichen Verantwortung selbstverständlich Folge.
Wir haben in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die Infektionsgefahr nach den uns
vorliegenden Studien beim Fußballspielen im Freien als äußerst gering einzuschätzen ist. Risiken
bestehen aber beim Zusammentreffen in Umkleidekabinen, in Duschräumen, bei der Bildung von
Fahrgemeinschaften und auch dann, wenn sich Zuschauer nicht an Hygienevorgaben halten. Bei
Abwägung aller relevanten Aspekte konnte bisher trotz dieser Risiken der Spielbetrieb im
Amateurfußball aufrechterhalten und verantwortet werden, weil sich die Infektionszahlen zunächst
in einem kontrollierbaren Rahmen gehalten haben. Zwischenzeitlich ist das Infektionsgeschehen aber
zunehmend diffus und so dynamisch, dass auch vergleichsweise kleine Risiken vermieden werden
müssen. Deshalb muss auch der Fußball umgehend seinen Beitrag leisten.
In diesem Zusammenhang fordern wir alle unsere Mitgliedsvereine zudem auf, den Trainingsbetrieb
mit sofortiger Wirkung einzustellen, selbst wenn die Sportstätten noch geöffnet sind. Auch auf
Mannschaftsbesprechungen sollte verzichtet werden. Die erforderliche Kommunikation dieser
Aussetzungsentscheidung an Verantwortliche und Spieler ist sicherlich problemlos auch auf
elektronischem Wege möglich.
Die Entscheidung, die Saison zu diesem Zeitpunkt zu unterbrechen, war für die daran Beteiligten
nicht einfach. wfv-Präsident Matthias Schöck sagt dazu: „Dieser Schritt ist uns allen schwer gefallen,
es gab aber in der aktuellen Situation keine echte Alternative. Zufrieden bin ich darüber, dass es uns
in Baden-Württemberg erneut gelungen ist, unsere Verantwortung für den Amateurfußball und die
Gesellschaft gemeinsam und einheitlich wahrzunehmen.“
Ob der Spielbetrieb im Kalenderjahr 2020 wieder aufgenommen werden kann, ist derzeit offen und
hängt von den weiteren Entwicklungen ab. Alle drei baden-württembergischen Fußballverbände sind
weiterhin bestrebt, die Saison 2020/21 ordnungsgemäß zu Ende zu bringen. Inwiefern dies möglich
sein wird, ist derzeit allerdings nicht abzusehen. Weiterhin gilt, dass wir mit den Behörden in Kontakt
stehen und die Entwicklungen aufmerksam beobachten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Thumm
Hauptgeschäftsführer