Ab dem 17.11. gelten für den Spiel- und Trainingsbetrieb im Fußball neue Verordnungen:
Spielerinnen und Spieler dürfen im Außenbereich nur geimpft, genesen oder mit PCR-Test spielen.
Eine Außnahme bilden Beschäftigte (z.B. Trainer oder Vertragsspieler). Da reicht ein Schnelltest bei Ungeimpften.
Für Zuschauerinnen und Zuschauer gilt die 2G-Regelung (geimpft oder genesen).
In Innenräumen (Halle, Kabine, Duschräume etc.) besteht striktes 2G für alle.
Bei Beschäftigen zählt allerdings auch dort die 3G-Regelung.
In geschlossenen Räumen herrscht Maskenpflicht. Sollte der Mindestabstand im Freien nicht eingehalten werden können, gilt auch dort die Maskenpflicht.